Kanzlei für Erbrecht in Aschaffenburg
Neben dem Familienrecht ist das Erbrecht Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in Aschaffenburg. Rechtsanwältin Mayerhöfer hat die Fortbildung zur Fachanwältin im Erbrecht absolviert.
Regelungen aus dem Erbrecht
Allgemeine Regelungen
Im Erbrecht wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Mit dem Erbfall tritt der Erbe oder die Erbengemeinschaft automatisch in die „Fußstapfen“ des Erblassers. Dies hat zur Folge, dass neben allen Vermögenswerten auch alle Verbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.
Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) bestimmen.
Errichtet der Erblasser keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben sind die Verwandten, zu denen auch die Kinder zählen und der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner.
Erbrecht des Ehegatten
War der Erblasser bei seinem Tod verheiratet, erbt auch der Ehegatte (die Ausführungen für den Ehegatten gelten entsprechend für den eingetragenen Lebenspartner).
Es können weitere Verwandte neben dem Ehegatten erbberechtigt sein. Hier wird die Erbquote des Ehegatten / Lebenspartners ermittelt - das restliche Vermögen wird auf die Verwandten verteilt.
Die Höhe der Erbquote des Ehegatten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir klären Sie auf, wie sich die Situation für Sie darstellt.
In allen Fällen, in denen nicht nur eine Person erbt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Unabhängig von der jeweiligen Erbquote der daran Beteiligten, sind die Erben gleichberechtigt, wodurch oftmals wegen unterschiedlicher Interessen eine sinnvolle, friedliche Verwaltung des Nachlasses verhindert wird. Hierdurch entstehen oft Streitigkeiten, die neben der Zerstörung des Familienfriedens auch erhebliche wirtschaftliche Belastungen zur Folge haben können.
Wir raten, die gesetzliche Erbfolge durch eine eindeutige, rechtssichere letztwillige Verfügung in Form eines Testamentes oder eines Erbvertrages zu regeln.
Letztwillige Verfügung. Testament oder Erbvertrag
Jeder Mensch kann die gesetzliche Erbfolge durch Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages ausschließen und selbst bestimmen, wer Erbe werden soll, wie der Nachlass verteilt werden soll.
Wir helfen Ihnen einen Erbvertrag oder ein Testament so zu verfassen wie es Ihrem Willen entspricht und dazu Rechtssicherheit und Unangreifbarkeit garantiert.
Rechtsanwältin für Erbrecht in Aschaffenburg
Lassen Sie sich zur Nachlassregelung beraten. Unabhängig ob Sie Ihren Nachlass regeln möchten oder ob Sie als Erbe sich in einer Erbengemeinschaft mit dem Nachlass eines Ihnen nahestehenden Menschen befassen müssen. Rufen Sie uns an unter 06021 22752 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind gerne für Sie da.