Regelung von Unterhaltsansprüchen

Bei Unterhaltsansprüchen wird unterschieden zwischen:

  • Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber Eltern
  • Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber ihren Kindern (insbesondere im Alter)
  • Die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht, die sich unterteilt in den Familien-, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt
  • Unterhaltsansprüche der Mutter/des Vaters des nichtehelichen Kindes

Die Feststellung, ob Unterhaltspflichten bzw. Unterhaltsansprüche bestehen, sind von Fall zu Fall unterschiedlich, die Auswirkungen der Festlegung groß. Lassen Sie sich rechtzeitig in unserer Kanzlei beraten.

Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle

In der Regel ist der nichtbetreuende Elternteil gegenüber den Kindern unterhaltspflichtig. Dieser Unterhalt wird üblicherweise nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, welche die Höhe des Unterhalts nach den Einkünften des Unterhaltspflichtigen regelt.

Ehegattenunterhalt

In der Praxis ist der nacheheliche Ehegattenunterhalt die am härtesten umkämpfte Scheidungsfolge.
Ob Ansprüche bestehen, ist baldmöglichst nach der Trennung festzustellen. Wenden Sie sich im Bedarfsfall schnellstmöglich an uns, um mit einer fundierten Rechtsberatung die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg

Rechtsanwältin Mayerhöfer berät Sie, welche Unterhaltspflichten bestehen und welche nicht. Nehmen Sie das Beratungsangebot frühestmöglich an, um Ihre Rechte zu sichern. Nehmen Sie Kontakt unter Telefon 06021 22752 oder per Mail mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.