Vermögenstrennung / Gütertrennung
Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das BGB kennt nur die Güterstände Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und die Gütergemeinschaft (die in der Praxis kaum mehr eine Rolle spielt).
Sind keine Vereinbarungen getroffen, leben die Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft.
Auch bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt, jeder Ehegatte bleibt Alleineigentümer seiner Vermögensgegenstände.
Nur wenn die Ehegatten durch Vertrag gemeinsam Vermögen erworben haben oder gemeinsam Verbindlichkeiten eingegangen sind, kommt eine gemeinsame Verwaltung oder Schuldenhaftung in Betracht. Bei der Scheidung ist allderings der während einer Ehe entstandene Vermögenszuwachs auszugleichen.
Rechtsberatung zur Vermögenstrennung
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